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Roter Punkt

Kennt ihr dieses Verkehrszeichen?

Ich kenne es nicht. Wahrscheinlich geht es vielen von euch genauso.

Laut der „Bundesanstalt für Straßenwesen“ handelt es sich bei dem unbekannten Schild grob gesehen um eine Art Umleitung. Diese lotst alle betroffenen LKW- und Autofahrer gut durch oder um besonders stark frequentierte Regionen.

Neues für Autofahrer ab 2023

Ab 01.01.2023 gibt es Änderungen die Autofahrer beachten müssen.

Umtausch des Führerscheins.

Der schon in den Vorjahren begonnene Umtausch der Führerscheine geht auch 2023 weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt muss diesen bis zum 19.01.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen,

Masken im Verbandskasten

Ab 2023 wurde die DIN-Norm für Verbandskästen geändert. Seit diesem Zeitpunkt müssen im Verbandskasten zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) enthalten sein. Wird dagegen verstoßen kostet das ab 01.02.2023 5 Euro Verwarnungsgeld. Überlässt man sein Fahrzeug anderen Haltern und Halterinnen ohne vollständigen Verbandskasten zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld.

Prüfung der HU-Plaketten

Alle Fahrzeuge müssen regelmäßig beim TÜV zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. 2023 müssen Autofahrer die eine rosafarbene Plakette haben zum TÜV. Ist die Hauptuntersuchung ohne Beanstandungen gibt es eine orangefarbene Plakette. Fahrzeuge mit dieser Plakette müssen erst wieder 2025 zum TÜV. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig beim TÜV vorgeführt kostet es Geld. Bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten fallen 15 Euro Bußgeld an. Je nach Dauer des Versäumnisses erhöht sich die Gebühr. Bei einem Verzug von mehr als Monaten kostet es 60 Euro. Als Zugabe gibt es einen Punkt in Flensburg.

Natürlich gibt es noch mehr Vorschriften die sich ab 2023 ändern bzw. die ab 2023 gelten.

Meine Meinung

Bußgeldkatalog

Nach langem hin und her hat es die Politik geschafft. Am 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Jetzt wird es teuer bei Verkehrsverstößen. Ich hoffe, dass durch den Bußgeldkatalog, bei konsequenter Anwendung wieder Ordnung im Verkehr eintritt. Da werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Höchstwerten überschritten, da werden keine Rettungsgassen gebildet, teilweise sogar in Rettungsgassen zurückfahren, weil man schneller vorankommen muss, Behindertenparkplätze zugeparkt und, und …

Bei Verstößen in Zusammenhang mit der Rettungsgasse ist ein Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro fällig. Ich frage mich, weshalb es eine Unterscheidung gibt. Man könnte doch generell bei einem solchen Verstoß einen festen Betrag kassieren.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km wird neben Punkten und Fahrverbot ein Bußgeld von 800 Euro fällig. Da werden wieder die kleinen Autofahrer zur Kasse gebeten. Ein Autofahrer der 3.000 € im Monat verdient zahlt genauso viel Bußgeld wie ein Autofahrer, der das Mehrfache von ihm verdient. Hier sollte nach meiner Meinung, ähnlich wie bei Gerichtsverfahren auf Tagessätze ausgewichen werden. Dadurch wäre sichergestellt, dass der Gutverdiener sein Bußgeld nicht gerade aus der Portokasse zahlen kann und prozentual den gleichen Anteil bezahlt.