Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht
die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Deutsches Recht – 01
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Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht
die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)