
Natürlich gibt es auch Frauen die gut einparken und Männer die es nicht können.
Natürlich gibt es auch Frauen die gut einparken und Männer die es nicht können.
Kennt ihr dieses Verkehrszeichen?
Ich kenne es nicht. Wahrscheinlich geht es vielen von euch genauso.
Laut der „Bundesanstalt für Straßenwesen“ handelt es sich bei dem unbekannten Schild grob gesehen um eine Art Umleitung. Diese lotst alle betroffenen LKW- und Autofahrer gut durch oder um besonders stark frequentierte Regionen.
Ab 01.01.2023 gibt es Änderungen die Autofahrer beachten müssen.
Umtausch des Führerscheins.
Der schon in den Vorjahren begonnene Umtausch der Führerscheine geht auch 2023 weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt muss diesen bis zum 19.01.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen,
Masken im Verbandskasten
Ab 2023 wurde die DIN-Norm für Verbandskästen geändert. Seit diesem Zeitpunkt müssen im Verbandskasten zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) enthalten sein. Wird dagegen verstoßen kostet das ab 01.02.2023 5 Euro Verwarnungsgeld. Überlässt man sein Fahrzeug anderen Haltern und Halterinnen ohne vollständigen Verbandskasten zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld.
Prüfung der HU-Plaketten
Alle Fahrzeuge müssen regelmäßig beim TÜV zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. 2023 müssen Autofahrer die eine rosafarbene Plakette haben zum TÜV. Ist die Hauptuntersuchung ohne Beanstandungen gibt es eine orangefarbene Plakette. Fahrzeuge mit dieser Plakette müssen erst wieder 2025 zum TÜV. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig beim TÜV vorgeführt kostet es Geld. Bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten fallen 15 Euro Bußgeld an. Je nach Dauer des Versäumnisses erhöht sich die Gebühr. Bei einem Verzug von mehr als Monaten kostet es 60 Euro. Als Zugabe gibt es einen Punkt in Flensburg.
Natürlich gibt es noch mehr Vorschriften die sich ab 2023 ändern bzw. die ab 2023 gelten.
Durch die Energiekrise erwartet man, dass im Winter der Strom knapp wird. In der Schweiz hat man vor einem Strommangel große Angst. Ein Großteil des benötigten Stromes wird von der Schweiz selbst hergestellt. Trotzdem ist die Schweiz auf Stromimporte aus Deutschland und Frankreich angewiesen.
Aus der Sorge eines Zusammenbruchs der Stromversorgung denkt die Schweiz über Fahrverbote für Elektroautos nach. Am 12. Dezember wird über eine „Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“ abgestimmt. Sofern es in der Schweiz zu einem Strommangel kommt, soll es ein Tempolimit auf nationalen Straßen von 100 km/h geben. Dadurch soll Mineralöl gespart werden mit dem unter anderem Notstromaggregate betrieben werden können
Für Elektroautos steht bei einer fortdauernden Mangellage unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrverbot auf dem Plan.
Angeblich soll es in Deutschland Fahrverbote für Elektroautos nur als letzte Maßnahme geben.
Da bin ich mal gespannt, was in Deutschland kommt.
Ganz Deutschland soll irgendwann elektrisch unterwegs sein. Der Umstieg auf E-Autos wird gefördert. Viele fahren schon mit dem E-Bike durch die Gegend.
Dass das Fahren mit Elektro auch gefährlich sein kann, beweist ein Artikel, den ich unlängst in der Zeitung las.
Durch die Explosion eines in der Wohnung gelagerten Akkus eines E-Rollers wurden drei Personen verletzt. Eine Person schwebt in Lebensgefahr. Durch die Wucht der Druckwelle wurden die Fenster der Wohnung herausgeschleudert.
Übrigens: Das ist kein Einzelfall.
Wer hätte nicht gerne ein Cabrio? Besonders an heißen Sommertagen, wie sie in den letzten Jahren immer mehr in Deutschland vorkommen, wäre mancher froh stolzer Besitzer eines Cabrios zu sein. Das meinte auch ein Franzose und rückte seinem 20 Jahre alten Vehikel mit der Säge auf den Leib und machte aus seinem Wagen ein Cabrio.
Die Polizei war mit dieser Art von Bastelei überhaupt nicht einverstanden und zog das Auto aus dem Verkehr.