
Vor etwa 50 Jahren hat ein Mann in England eine 15-Jährige vergewaltigt und ermordet. Ein Jahr später wurde der Mann angeklagt, wurde aber freigesprochen. Seitdem lebte der heute 75-jährige Jahrzehnte lang unbescholten.
Anhand einer DNA-Probe wurde er später als Mörder überführt.
Pech für ihn. 2003 wurde ein Gesetz geändert. Seitdem wurde es möglich, trotz des Grundsatzes, dass niemand zwei Mal wegen der gleichen Tat belangt werden kann, ein neues Verfahren einzuleiten.
Der Richter verhängte eine Mindeststrafe von 25 Jahre. Damit wird der Angeklagte nicht mehr lebend aus dem Gefängnis kommen.