Ab 01.01.2023 gibt es Änderungen die Autofahrer beachten müssen.
Umtausch des Führerscheins.
Der schon in den Vorjahren begonnene Umtausch der Führerscheine geht auch 2023 weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt muss diesen bis zum 19.01.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen,
Masken im Verbandskasten
Ab 2023 wurde die DIN-Norm für Verbandskästen geändert. Seit diesem Zeitpunkt müssen im Verbandskasten zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) enthalten sein. Wird dagegen verstoßen kostet das ab 01.02.2023 5 Euro Verwarnungsgeld. Überlässt man sein Fahrzeug anderen Haltern und Halterinnen ohne vollständigen Verbandskasten zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld.
Prüfung der HU-Plaketten
Alle Fahrzeuge müssen regelmäßig beim TÜV zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. 2023 müssen Autofahrer die eine rosafarbene Plakette haben zum TÜV. Ist die Hauptuntersuchung ohne Beanstandungen gibt es eine orangefarbene Plakette. Fahrzeuge mit dieser Plakette müssen erst wieder 2025 zum TÜV. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig beim TÜV vorgeführt kostet es Geld. Bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten fallen 15 Euro Bußgeld an. Je nach Dauer des Versäumnisses erhöht sich die Gebühr. Bei einem Verzug von mehr als Monaten kostet es 60 Euro. Als Zugabe gibt es einen Punkt in Flensburg.
Natürlich gibt es noch mehr Vorschriften die sich ab 2023 ändern bzw. die ab 2023 gelten.