Nun kommt sie also die Energiepreispauschale. Ab 01.09. soll sie ausgezahlt werden. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erhält dann mit seinem Lohn einen Betrag von 300 Euro ausgezahlt.
Halt: Das ist so nicht ganz richtig. Die Energiepreispauschale gilt als Einnahme im Rahmen der sonstigen Einkünfte und ist damit voll einkommensteuerpflichtig. Da muss man hoffen, dass man mit der Energiepreispauschale nicht in eine andere Steuerstufe fällt und so eine höhere Lohn-/Einkommensteuer anfällt.
Bei der ganzen Regelung hat man die Rentner vergessen. Um dennoch in den Genuss der Pauschale zu kommen können die Rentner nach den Aussagen eine CDU-Finanzexpertin tricksen.
Der Sozialverband VdK plant eine Musterklage gegen die Ungleichbehandlung bei der Energiepreispauschale.
Quelle: Wikipedia
Rentner bekommend die nicht? Die müssen doch auch heizen. Typisch, da kann man sich nur aufregen. Unsere Lohnabteilung hat die Zahlung schon angekündigt.
Liebe Grüße von Kerstin.
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Hallo Kerstin,
die Rentner sind nicht vergessen. Sie bekommen zwar die Energiepreispauschale nicht aber bei der Gasumlage sind sie dabei. Zum Zahlen natürlich.
Liebe Grüße
Harald
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Geht´s noch blöder ???
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Natürlich geht’s noch blöder.
LG Harald
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