
Der amtsdeutsche Begriff für eine Schubkarre ist „Einachsiger Dreiseitenkipper“. Mehr muss man über Deutschland eigentlich nicht wissen.
Der amtsdeutsche Begriff für eine Schubkarre ist „Einachsiger Dreiseitenkipper“. Mehr muss man über Deutschland eigentlich nicht wissen.
Hallo Harald,
das habe ich noch nie gehört ..lach, wirklich ein toller Ausdruck!
Da hätte ich noch zwei solche Begriffe: wie wäre es mit „raumübergreifendem Großgrün“?
…oder mit „nicht lebende Einfriedung“?
(ich mußte grad einfach ein bisschen Beamtendeutsch googeln 😀 )
Einen schönen Abend wünscht dir
Ocean
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Man kann es kaum glauben. Du hast ja gemerkt, dass das nicht das einzige Beispiel ist.
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