Was es nicht alles gibt. In Bayern hat der Wunsch eines Strafgefangenen für ein Schmunzeln gesorgt. Ein Insasse der JVA Passau wollte nach seiner bevorstehenden Haftentlassung mit einer Streife nach Hause gebracht werden. Der Mann begründete dies damit, dass er schließlich auch so ins Gefängnis gebracht wurde. Die Polizei hat den Wunsch mit der Begründung, dass der „Nulltarif“ nur für die Fahrt in den Knast gelte, abgelehnt.
Nur einfache Fahrt
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