Bundesgerichtshof hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig
Heute habe ich in den Medien zufällig eine Meldung zu den Sparkassen- und Bankgebühren mitbekommen. Danach hat der Bundesgerichtshof am 21.04.2021 ein Urteil zu diesem Komplex gefällt. Die Pressemitteilung findet ihr HIER.
Der Bundesgerichtshof hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig. Ein Urteil, das die Bankkunden freuen wird. Die Banken haben bisher die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gemacht. Es wurde der Hinweis gegeben, dass das Einverständnis des Kunden vorausgesetzt wird, wenn er sich nicht bis zu einem bestimmten Termin äußert. Der BGH hat hierzu festgestellt, dass dies nur gilt, wenn sich für den Kunden nichts verschlechtert.
Man wird davon ausgehen können, dass so gut wie niemand den Preiserhöhungen aktiv zugestimmt hat. Als Folge des BGH-Urteils kann der Kunde alle Gebühren, die nicht von ihm genehmigt worden sind, zurückfordern kann. Das geht aber nur ab 01.01.2018. Davor gezahlte Gebühren sind verjährt.
Mustertexte zur Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge findet man unter dem Begriff Mustertexte auf dieser Seite.
Endlich mal ein Urteil, das den Banken bei ihrer Preispolitik Einhalt gebietet.