Mit Kommentaren muss man vorsichtig sein. Das musste ein Mann aus Landau lernen.
Weil er seinen Wagen auf der falschen Seite geparkt hatte, bekam er eine gebührenpflichtige Verwarnung von 15 Euro. Am nächsten Tag stand das Auto an der gleichen Stelle. Es erfolgte die gleiche Prozedur wie am Vortag, so dass nun 30 Euro fällig waren.
Als der Fahrer die Geldbuße überwies, vermerkte er laut Polizei auf dem Überweisungsbeleg: „Einmal reicht doch du Arschloch!“
Nun hat er eine Strafanzeige wegen Beleidigung am Hals.
Das wird teuer mit der Beleidigung 😉 Dummheit und Respektlosigkeit müssen dann auch mal bestraft werden 😀
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So sehe ich das auch. Früher wäre das nicht passiert. Da herrschte vor dem Gesetz noch Respekt.
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Der Typ hat das System nicht verstanden 😉
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Tjaaa… 🙂
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