Im Rahmen der Coronapandemie sind viele Leute, die bisher beim örtlichen Handel eingekauft haben, auf die Bestellung im Internet ausgewichen. Diese Umsätze fehlen dem örtlichen Handel. Anscheinend ist geplant die Online-Bestellungen mit einer Zusatzgebühr zu belegen. Diese Gebühr ist von den Versendern zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.
Mit diesen Einnahmen soll der Onlinehandel an den Kosten von ihm genutzter kommunaler Infrastruktur beteiligt werden. Die Einnahmen aus der neuen Gebühr sollen den Einzelhandel vor Ort unmittelbar zu Gute kommen. Der stationäre Einzelhandel hat bisher schon mit seinen Steuern erheblich zum Gemeindehaushalt beigetragen. Mit der neuen Gebühr soll diese Schieflage ausgeglichen werden.